Der Landkreis Donau-Ries ist für die Beförderung der Schüler bzw. für deren Kostenersatz zum Pflicht- und Wahlpflichtunterricht zuständig, sofern diese von einem Wohnsitz im Landkreis Donau-Ries entweder öffentliche oder staatlich anerkannte private Realschulen, Gymnasien, Berufsfachschulen (ohne Berufsfachschulen in Teilzeitform), Wirtschaftsschulen, Berufsschulen, Fachoberschulen und Berufsoberschulen besuchen. Weitere Voraussetzung ist, dass der kürzeste zumutbare Schulweg in einer Richtung mehr als 3,0 Kilometer beträgt.
Bis einschließlich der 10. Klasse erhalten die Schüler auf Antrag im Regelfall Fahrkarten für den öffentlichen Linienverkehr. Die Beantragung hat mittels Erfassungsbogen zu erfolgen. Unter bestimmten Voraussetzungen (z.B. Bezug von Kindergeld für drei ohne mehr Kinder) findet diese Vorgehensweise auch über die 10. Klasse hinaus Anwendung. Weitere Informationen zur Schulwegkostenfreiheit – notwendige Beförderung (Jahrgangsstufe 5 - 10) erhalten Sie untenstehend. Bitte beachten Sie die ausführlichen Hinweise im Erfassungsbogen.
Ab der Jahrgangsstufe 11 werden die notwendigen, nachgewiesenen Fahrtkosten – ggf. unter Abzug einer Eigenbeteiligung – rückerstattet. Anträge auf Fahrtkostenerstattung können bis spätestens 31. Oktober eines jeden Jahres für das vorangegangene Schuljahr (z. B. spätestens 31.10.2019 für Schuljahr 2018/2019) gestellt werden. Weitere Informationen zur Schulwegkostenfreiheit – Anspruch auf Fahrtkostenerstattung (ab Jahrgansstufe 11) erhalten Sie untenstehend.
Alle benötigten Formulare liegen bei den Schulen (Sekretariat), im Bürgerservice des Landkreises Donau-Ries in Nördlingen (Nürnberger Str. 17) sowie im Landratsamt Donau-Ries in Donauwörth (Pflegstraße 2) zur Abholung bereit bzw. können als Download auf dieser Seite (siehe weiter unten) heruntergeladen werden.
Die Zuständigkeit der Mitarbeiter richtet sich nach der gewählten Schulart. Welcher Mitarbeiter für Sie zuständig ist, finden Sie untenstehend.